AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Designreich – Werbeagentur Daniel Reichinger Stand: Juli 2026


1. Geltungsbereich, Begriffe, Form

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Designreich – Werbeagentur Daniel Reichinger (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.3 „Kunde“ ist Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Klauseln dieser AGB, die gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG unzulässig wären, gelten gegenüber Verbrauchern nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1.4 „Textform“ umfasst E-Mail. Wo diese AGB Schriftform vorsehen, genügt Textform, sofern nicht zwingend anderes gilt.

1.5 Die Agentur ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung, Betreuung) mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.


2. Vertragsabschluss, Angebote, Konzepte

2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

2.2 Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Präsentationen, Konzepte, Entwürfe, Scribbles, Moodboards, Naming-Vorschläge und Layouts sind eigenständige schöpferische Leistungen und honorarpflichtig, auch wenn es zu keinem Hauptauftrag kommt. Wird kein Präsentationshonorar vereinbart, ist die Verwendung, Umsetzung, Nachahmung oder Weitergabe nicht beauftragter Entwürfe unzulässig.

2.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich im Sinne des § 1170a Abs 1 ABGB, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.


3. Leistungsumfang und Änderungen

3.1 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind Angebot, Auftragsbestätigung bzw. das schriftlich definierte Leistungsverzeichnis. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.

3.2 Die Agentur verfügt im Rahmen des Auftrags über gestalterische Freiheit. Wiederholte Änderungswünsche ohne sachliche Beanstandung sind Zusatzleistungen.

3.3 Im Honorar enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart, zwei Korrekturschleifen je Gestaltungsschritt. Darüber hinausgehende Änderungen, Konzeptwechsel oder nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.

3.4 Entwürfe und Umsetzungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen ab Übermittlung in Textform widerspricht. Die Agentur weist bei Übermittlung gesondert auf Frist und Rechtsfolge hin. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Genehmigungsfiktion nicht; hier bedarf es einer ausdrücklichen Freigabe.

3.5 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer, Freelancer) erbringen zu lassen.


4. Mitwirkung des Kunden, beigestellte Unterlagen, Freistellung

4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verschieben Termine entsprechend und berechtigen zur Verrechnung des Mehraufwands.

4.2 Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm beigestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos, Videos, Musik, Marken, Daten) über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

4.3 Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die aus beigestellten Materialien oder aus vom Kunden vorgegebenen Inhalten resultieren, vollständig schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

4.4 Die Agentur ist nicht verpflichtet, beigestellte Materialien auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Lebensmittel-, Heilmittel- oder Datenschutzrecht) zu prüfen.


5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Sämtliche von der Agentur geschaffenen Werke und Leistungen – insbesondere Designs, Layouts, Konzepte, Illustrationen, Fotografien, Filme, Texte, 3D-Modelle und Animationen, Programmierungen, Themes, Templates, Funktionen, Skripte, Stylesheets und Quellcodes – sind urheberrechtlich geschützt bzw. genießen Leistungsschutz. Die Urheberschaft verbleibt zwingend bei der Agentur bzw. bei Daniel Reichinger (§ 10 UrhG); eine Übertragung des Urheberrechts selbst ist nach österreichischem Recht ausgeschlossen.

5.2 Der Kunde erwirbt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Werknutzungsrecht, beschränkt auf:

5.3 Nicht umfasst sind insbesondere: Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung oder Weiterentwicklung des Werkes (§ 21 UrhG), Weitergabe an Dritte, Einräumung von Unterlizenzen, Nutzung für weitere Marken, Standorte, Tochterunternehmen, Konzerngesellschaften oder Folgeprojekte, sowie jede Mehrfach- oder Zweitverwertung. Diese Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform und sind gesondert zu vergüten.

5.4 Nicht angenommene, verworfene oder alternative Entwürfe sowie sämtliche Vorstufen, Arbeitsdateien und Zwischenergebnisse verbleiben vollständig bei der Agentur und dürfen vom Kunden weder genutzt noch verwertet werden.

5.5 Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien (z. B. .ai, .indd, .psd, .c4d, .blend, Projektdateien, unkompilierte Quelldateien) besteht nicht. Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gegen gesondertes Honorar.

5.6 Die Agentur ist berechtigt, auf gestalteten Werken sowie im Impressum bzw. Footer von Websites in üblicher, dezenter Form auf ihre Urheberschaft hinzuweisen. Eine Entfernung dieses Hinweises bedarf der Zustimmung der Agentur.

5.7 Der Kunde verpflichtet sich, Werke nicht zu entstellen, zu verfremden oder in einem Zusammenhang zu verwenden, der die berechtigten geistigen Interessen der Agentur beeinträchtigt (§ 21 Abs 1, § 78 UrhG).


6. Marken- und Kennzeichenrecht

6.1 Die Agentur schuldet die gestalterische Leistung, nicht die markenrechtliche Schutzfähigkeit oder Eintragbarkeit eines Logos, Namens oder Kennzeichens.

6.2 Eine Recherche nach älteren Marken-, Firmen-, Namens-, Domain- oder sonstigen Kennzeichenrechten ist nicht Leistungsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert beauftragt und honoriert wird. Die Agentur empfiehlt ausdrücklich eine anwaltliche Schutzrechtsrecherche vor Markteinführung.

6.3 Eine Haftung der Agentur für Kollisionen mit Rechten Dritter ist – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

6.4 Meldet der Kunde ein von der Agentur gestaltetes Zeichen als Marke an, bleiben die urheberrechtlichen Rechte der Agentur nach Punkt 5 unberührt. Die Markenanmeldung begründet kein über Punkt 5.2 hinausgehendes Nutzungsrecht.


7. Rechte Dritter, Lizenzen, Fremdleistungen

7.1 Für in die Leistung integrierte Fremdmaterialien (Schriften, Stock-Fotos, Icons, Musik, Plugins, Bibliotheken, Templates) gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

7.2 Erforderliche Lizenzen werden – sofern nicht anders vereinbart – auf den Kunden und auf dessen Kosten lizenziert. Laufende Lizenz-, Abo- und Verlängerungskosten trägt der Kunde.

7.3 Die Agentur weist darauf hin, dass Lizenzen zeitlich, räumlich oder nach Nutzungsart beschränkt sein können. Die Einhaltung im laufenden Betrieb obliegt dem Kunden.


8. Software, WordPress-Themes und Quellcode

8.1 Individuell entwickelte Themes, Plugins, Funktionen, Animationen, Konfigurationen und Codebestandteile bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält ein projektbezogenes Nutzungsrecht nach Punkt 5.2, beschränkt auf den konkreten Webauftritt bzw. die konkrete Installation.

8.2 Klarstellung zu Open-Source-Lizenzen: Soweit Bestandteile zwingend einer Open-Source-Lizenz (insbesondere GPL bei WordPress) unterliegen, gehen deren Lizenzbedingungen vor. Nicht von der GPL erfasst und daher vollumfänglich nach Punkt 5 geschützt sind insbesondere Gestaltung, Layout, Bild- und Grafikmaterial, Texte, CSS/SCSS, JavaScript, Fonts, Animationen und sonstige eigenständig verwertbare Werke.

8.3 Unzulässig ist insbesondere:

8.4 Eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch Dritte (z. B. bei Agenturwechsel) ist nur mit Zustimmung der Agentur in Textform zulässig und setzt voraus, dass die ursprüngliche Gestaltung nicht entstellt wird und keine geschützten Codebestandteile extrahiert oder wiederverwendet werden. Ab dem Zeitpunkt der Bearbeitung durch Dritte entfällt jede Gewährleistung und Haftung der Agentur.

8.5 Anpassungen von Inhalten und Konfigurationen im laufenden Projekt durch den Kunden sind zulässig, solange keine übertragbare Weiterverwertung erfolgt.

8.6 Der Kunde ist für Backups, Updates und Sicherheit der Installation verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag besteht.


9. Vertragsstrafe

9.1 Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Punkte 2.3, 5.3, 5.4, 5.5, 5.6, 5.7, 8.3 oder 8.4 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

9.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verletzungsfall das Doppelte des für das betroffene Projekt in Rechnung gestellten Netto-Honorars, mindestens jedoch EUR 5.000,–. Bei Dauerverletzungen gilt jeder angefangene Monat als eigener Verletzungsfall.

9.3 Die Vertragsstrafe ist nicht auf einen allfälligen Schadenersatz anzurechnen; weitergehende Schadenersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Ansprüche nach §§ 81 ff, 86 ff UrhG bleiben unberührt.

9.4 Das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 1336 Abs 2 ABGB bleibt unberührt.

9.5 Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 9 nicht.


10. Fotografien, Film, Urheberbezeichnung

10.1 Die Agentur bleibt Urheber bzw. Lichtbildhersteller aller erstellten Fotografien, Videos und Animationen.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich zur Herstellerbezeichnung gemäß § 74 Abs 3 UrhG in der Form „Foto: Designreich – Daniel Reichinger“ bzw. „Film: Designreich – Daniel Reichinger“ bei jeder Veröffentlichung, in üblicher und lesbarer Weise.

10.3 Bei Unterlassung der Urheberbezeichnung ist die Agentur berechtigt, einen Zuschlag von 100 % des Bildhonorars je Verletzungsfall zu verrechnen.

10.4 Die Bearbeitung von Bild- und Filmmaterial (insbesondere Beschnitt über das übliche Maß hinaus, Farbveränderung, Retusche, Montage, KI-gestützte Veränderung, Verwendung als Trainingsmaterial für KI-Systeme) ist ohne Zustimmung der Agentur unzulässig.

10.5 Die Pflicht nach 10.2 entfällt nur bei ausdrücklich in Textform vereinbarten erweiterten oder exklusiven Nutzungsrechten gegen gesondertes Honorar.


11. Honorar und Zahlungsbedingungen

11.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und allfälliger Fremd- und Nebenkosten.

11.2 Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % sowie bei längeren Projekten Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu legen.

11.3 Rechnungen sind gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen, im Zweifel binnen 14 Tagen ohne Abzug, zur Zahlung fällig.

11.4 Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB), gegenüber Verbrauchern 4 % p. a. Der Kunde ersetzt darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten.

11.5 Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnung über. Bis dahin erfolgt jede Nutzung ohne Rechtsgrundlage.

11.6 Bei erheblichem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung die weitere Leistungserbringung auszusetzen, eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen und die Nutzung zu untersagen.

11.7 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt § 6 Abs 1 Z 8 KSchG.


12. Termine, Abnahme, Gewährleistung

12.1 Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.

12.2 Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und Mängel gegenüber Unternehmern gemäß § 377 UGB unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, in Textform zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

12.3 Die Agentur ist berechtigt und verpflichtet, gerügte Mängel binnen angemessener Frist zu verbessern. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Verbesserung stehen dem Kunden (Unternehmer) weitere Gewährleistungsbehelfe zu.

12.4 Bei Software- und Webleistungen gilt: Eine vollständige Fehlerfreiheit sowie eine identische Darstellung in sämtlichen Browsern, Versionen, Endgeräten und Systemkonfigurationen kann nach dem Stand der Technik nicht zugesichert werden. Geschuldet ist die Funktionsfähigkeit in den jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser.

12.5 Für Rankings, Reichweiten, Konversionen oder wirtschaftliche Erfolge (insbesondere bei SEO- und Werbeleistungen) wird keine Gewähr übernommen.


13. Haftung

13.1 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht für Personenschäden und nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

13.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt.

13.3 Ausgeschlossen ist – im gesetzlich zulässigen Rahmen – die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung sowie für Schäden aus Hosting-, Server-, Plugin- oder Drittanbieterausfällen.

13.4 Schadenersatzansprüche gegenüber Unternehmern verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens in drei Jahren ab Leistungserbringung.


14. Vertragsdauer, Storno

14.1 Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand sowie 30 % des Honorars der noch nicht erbrachten Leistungen zu vergüten. Der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Kunden vorbehalten.

14.2 Dauerschuldverhältnisse (Wartung, Betreuung, Lizenzverwaltung) können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.


15. Vertraulichkeit

Beide Vertragsteile verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Die Agentur darf Subunternehmer unter entsprechender Verpflichtung einbinden.


16. Datenschutz

16.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzrecht. Details regelt die gesonderte Datenschutzerklärung.

16.2 Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art 28 DSGVO) abgeschlossen.


17. Referenznennung und Eigenwerbung

17.1 Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen unter Nennung des Kunden und unter Verwendung von Abbildungen, Screenshots und Videos zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe) zu verwenden, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.

17.2 Der Kunde räumt der Agentur hierfür das unentgeltliche Recht zur Nutzung seiner Marken und Kennzeichen ein.


18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.

18.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur. Gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.

18.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

18.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

18.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, Streitigkeiten über die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (ec.europa.eu/consumers/odr) einzureichen. Die Agentur ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.

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